Acht Versicherungen, durch die Familien-Brille
Wir gehen jede Versicherung nach dem gleichen Muster durch: Wer ist abgesichert? Was ändert sich mit Familie? Eine Police oder pro Person? Ab wann lohnt sich der Abschluss?
Risikolebensversicherung
Falls dir etwas zustößt, ist deine Familie finanziell aufgefangen. Die Risikoleben ist der Kern-Baustein, sobald jemand von deinem Einkommen abhängt.
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Berufsunfähigkeitsversicherung
Wenn du längere Zeit nicht arbeiten kannst, sichert die BU dein Einkommen ab. Für Familien mit Kindern und Kredit ist sie einer der wichtigsten Bausteine.
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Private Haftpflichtversicherung
Ein umgestoßenes Glas beim Nachbarn, ein Fahrradunfall, ein Kind, das etwas kaputt macht, die Haftpflicht steht für die Familie ein. Wichtig ist der richtige Familientarif.
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Hausratversicherung
Wenn zwei Haushalte zusammenkommen und Kinderzimmer dazu, steigt der Wert eures Hausrats. Die Versicherungssumme sollte mitwachsen, damit du im Schadensfall voll abgesichert bist.
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Wohngebäudeversicherung
Mit dem Eigenheim kommt eine neue Verantwortung: das Gebäude selbst absichern. Die Wohngebäudeversicherung schützt deine Immobilie, und damit oft euren größten Vermögenswert.
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Kinderinvaliditäts- und Kinderunfallversicherung
Diese Versicherung gibt deinem Kind im Fall einer dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung eine finanzielle Basis, für Therapien, Umbauten oder eine spätere Rente. Sachlich abgewogen, nicht aus Angst.
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Krankenversicherung & Familienversicherung
Wenn ein Kind kommt, muss es krankenversichert werden, und je nach Status der Eltern läuft das über die gesetzliche Familienversicherung oder privat. Wir erklären, was wann gilt.
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Rechtsschutzversicherung
Streit ums Mietverhältnis, ein Verkehrsunfall, Ärger im Job, ein Familienrechtsschutz übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten, damit ihr euer Recht nicht aus Kostengründen aufgebt.
Mehr erfahrenEinfach. Persönlich. Digital.
100+ Versicherer im Vergleich. Kostenlos, ungebunden, immer an deiner Seite. Wir beraten dich als ungebundener Versicherungsmakler nach §34d Abs. 1 Nr. 2 GewO – vergütet über die Courtage der Versicherer.
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