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Krankenversicherung, euer Kind richtig anmelden

Wenn ein Kind kommt, muss es krankenversichert werden, und je nach Status der Eltern läuft das über die gesetzliche Familienversicherung oder privat. Wir erklären, was wann gilt.

Wer ist abgesichert?

  • Sind beide Eltern gesetzlich versichert, kann das Kind in der Regel beitragsfrei in der Familienversicherung nach §10 SGB V mitversichert werden.
  • Ist ein Elternteil privat und über der Jahresarbeitsentgeltgrenze versichert, gelten besondere Regeln, ob das Kind GKV oder PKV zugeordnet wird.
  • Die Familienversicherung ist an Voraussetzungen geknüpft (Einkommensgrenzen des Kindes, Status der Eltern), verbindlich ist immer die Auskunft eurer Krankenkasse.
  • Rund um die Geburt greifen gesetzliche Mutterschaftsleistungen; privat Versicherte haben hier abweichende Regelungen.

Was ändert sich mit Familie?

Der Versichertenstatus eures Kindes hängt am Status der Eltern. Ein Wechsel, etwa wenn ein Elternteil selbstständig wird, die Einkommensgrenze überschreitet oder von GKV zu PKV wechselt, kann beeinflussen, ob das Kind beitragsfrei familienversichert bleibt. Solche Statuswechsel solltet ihr vor der Geburt durchdenken, damit das Kind lückenlos abgesichert ist.

Eine Police oder pro Person?

Das Kind wird über ein Elternteil versichert, in der GKV oft beitragsfrei in der Familienversicherung, in der PKV mit eigenem Beitrag. Bei gemischtem Status (ein Elternteil GKV, eins PKV) entscheidet u. a. die Einkommenshöhe, wo das Kind zugeordnet wird. Das ist der häufigste Klärungsbedarf, wir bereiten das Gespräch mit eurer Kasse mit euch vor.

Ab wann lohnt sich der Abschluss?

Die Anmeldung des Kindes ist nach der Geburt zeitnah erforderlich. Es lohnt sich, den Status schon in der Schwangerschaft zu klären, damit nach der Geburt alles bereitliegt. Verbindliche Auskünfte gibt nur eure gesetzliche Krankenkasse bzw. der private Versicherer.

Gut zu wissen

Häufige Fragen zu Krankenversicherung

Sind beide Eltern gesetzlich versichert, ist das Kind in der Regel beitragsfrei in der Familienversicherung nach §10 SGB V mitversichert, solange die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Verbindlich klären kann das nur eure Krankenkasse, wir helfen euch, die richtigen Fragen vorzubereiten.

Dann hängt die Zuordnung des Kindes u. a. davon ab, welches Elternteil das höhere Einkommen hat und ob es über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. In bestimmten Konstellationen kann das Kind nicht beitragsfrei in der GKV-Familienversicherung bleiben. Die genaue Regel ist einzelfallabhängig, wir ordnen eure Situation ein, verbindlich bleibt die Auskunft eures Versicherers.

Die Anmeldung sollte zeitnah nach der Geburt erfolgen, damit von Beginn an Versicherungsschutz besteht. Wer den Status bereits in der Schwangerschaft klärt, hat nach der Geburt weniger Stress. Die konkreten Fristen nennt euch eure Krankenkasse.

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Mutterschaftsleistungen (z. B. Mutterschaftsgeld, Vorsorge, Hebammenleistungen). Für privat Versicherte gelten abweichende, tarifabhängige Regelungen. Die genauen Leistungen und Voraussetzungen sind individuell, verbindliche Auskünfte gibt eure Krankenkasse bzw. euer privater Versicherer.

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